Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)