Altersversorgung
Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Arbeitgebern bietet die
Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
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- Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)