Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Um Mitarbeiter für die
betriebliche Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)