Altersversorgung
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Arbeitgebern bietet die
Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
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- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)