Altersvorsorge
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)