Altersversorgung
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die
Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
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- Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)