BAV
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Die Direktzusage war lange Zeit als
bAV am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
bAV für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
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- bAV (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- bAV (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Versicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionszusagen)