BAV
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
bAV auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
bAV den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
[mehr]
- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)