BAV
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die Direktzusage war lange Zeit als
bAV am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
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- bAV (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)