Altersversorgung
Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die betriebliche
Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Wenn Sie die
Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
[mehr]
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)