BAV
Die bAV, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
Die Direktzusage als
bAV wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
bAV eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Die
bAV muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer
bAV zu öffnen. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
[mehr]
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Pension, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)