Altersvorsorge
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)