Altersvorsorge
Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)