BAV
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Ein Grund für die
bAV aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas
bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Die
bAV ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
bAV im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
[mehr]
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)