Altersvorsorge
Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)