Betriebliche Altersversorgung
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die
betriebliche Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Eine
betriebliche Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)