Altersvorsorge
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)