Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)