Altersvorsorge
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)