BAV
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Die
bAV bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
bAV näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die
bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
[mehr]
- bAV (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)