Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Durch die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)