Betriebliche Altersversorgung
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)