Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)