Betriebliche Altersversorgung
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
betriebliche Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pension, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)