Altersversorgung
Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
[mehr]
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)