Betriebliche Altersversorgung
Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Arbeitgebern bietet die
betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
betriebliche Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)