Betriebliche Altersversorgung
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Die
betriebliche Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)