Altersversorgung
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Eine
Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)