Altersvorsorge
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
[mehr]
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)