BAV
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
bAV ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
bAV aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas
bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Die
bAV ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
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- bAV (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Versicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerke)