Altersvorsorge
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionszusagen)