ausgabe 03/2015
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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters "Betriebliche
Altersversorgung im Blick".
 
Seit mehr als einem Jahr ziehen sich zwei Themen durch diesen Newsletter: die Zinsschmelze und die Diskussion um eine bessere Verbreitung der bAV. Beide sind aktueller denn je. Bereits mit dem Jahresabschluss 2015 drohen teilweise dramatische Auswirkungen der Zinsschmelze auf Pensionsrückstellungen. Was das für Unternehmen konkret bedeutet und welche Maßnahmen kurzfristig noch möglich sind, finden Sie in Beiträgen in den Rubriken „aktuelles“, „praxis“ und „finanzen“. Dazu einen Kommentar zu den Vorschlägen aus der Politik und von Verbänden zur Förderung der Verbreitung der bAV. Ein weiterer Beitrag in der Rubrik „aktuelles“ skizziert die Auswirkungen der ab 2018 geltenden EU-Mobilitätsrichtlinie für Arbeitgeber. Unsere Experten zeigen zudem auf, wie eine erfolgreiche Kommunikation zur bAV im Unternehmen zu einer erfolgreichen Verbreitung beitragen kann.

Die Möglichkeit, Versorgungszusagen abzuändern und aktuelle Entscheidungen zur Betriebsrentenanpassung beleuchten juristische Fachbeiträge. Zudem finden Sie Kommentierungen von aktuellen Urteilen über die Einstandspflicht des PSVaG, zum Versorgungsausgleichsrecht, der verdeckten Gewinnausschüttung, der sogenannten Fünftelungsregelung bei der Besteuerung sowie einem BFH-Urteil zu Gruppen-Unterstützungskassen.  

Aktuelle Entwicklungen in den USA schließen das Themen-Portfolio ab.
 
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
 
Gefällt Ihnen unser Newsletter, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiter-
empfehlen.
 
Ihre Longial-Geschäftsleitung



PS: Um den Newsletter als PDF anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.




aktuelles      

Pensionsrückstellungen und Rechnungszins: Dramatische Auswirkungen

Seit Jahren warnen Pensionsexperten vor den Gefahren der Zinsschmelze für die Pensionsrückstellungen der Unternehmen. Doch noch immer verdrängen viele Arbeitgeber das Thema oder hoffen auf eine Trendwende an den Finanzmärkten. Diese Taktik kann sich nun rächen.
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Kommentar zu den Vorschlägen des GDV und der aba zum Thema „Förderung der Verbreitung der bAV“

„Nahles-Rente“: Offen für Versicherungsprodukte
In der letzten Ausgabe berichteten wir über den Vorschlag aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei Klein- und Mittelbetrieben. Die Ministerin hat den Vorschlag in ihrem Referat anlässlich der Jahrestagung 2015 der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) modifiziert.
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EU-Mobilitätsrichtlinie – es wird ernst!

Am 01.07.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der sogenannten EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie hat das Ziel, die Mobilität der Arbeitnehmer zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten so zu gestalten, dass der Erwerb und die Wahrung von betriebsrentenrechtlichen Ansprüchen verbessert werden.
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praxis      

Zinsschmelze in der Praxis: Pensionsrückstellungen explodieren

Die Zinsschmelze belastet zunehmend die Bilanzen der Unternehmen mit unmittelbaren Versorgungszusagen. Dabei ist die Entwicklung so dramatisch, dass im Einzelfall sogar die Existenz gefährdet sein kann. Doch wie sollen Arbeitgeber reagieren, um die drohende Gefahr abzuwenden?
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Betriebliche Altersversorgung im Unternehmen kommunizieren – aber richtig!

Mit gesetzlicher Einführung der Entgeltumwandlung im Jahre 2002 erlebte die betriebliche Altersversorgung zuletzt eine beachtliche Renaissance in der unternehmerischen Wahrnehmung. Mittlerweile liegen die Beteiligungsquoten in der Entgeltumwandlung in vielen Unternehmen durchschnittlich bei nicht mehr als 20 Prozent.
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Betriebsrenten jetzt änderbar

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 10.03.2015 – 3 AZR 56/14 festgestellt, dass sogenannte Gesamtzusagen selbst dann durch eine Betriebsvereinbarung verschlechtert werden können, wenn diese nicht „betriebsvereinbarungsoffen“ ausgestaltet waren. Dies erleichtert die spätere Abänderung von Versorgungszusagen erheblich.
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Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für Versorgungszusage an Gesellschafter-Prokuristen?

(BAG-Urteil vom 11.11.2014 – 3 AZR 404/13)
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien darüber, ob der PSVaG als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für eine dem Kläger gewährte Altersrente einstehen muss.
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recht      

Neues zur Anpassung von Betriebsrenten

Die in § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelte Anpassungsprüfung für laufende Betriebsrenten ist häufig Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. In den letzten Monaten gab es einige neue Entwicklungen, die wir Ihnen kurz erläutern möchten:
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Versorgungsausgleich: Abschaffung des Rentnerprivilegs

(basierend auf dem Beschluss des BVerfG vom 11.12.2014 – 1 BvR 1485/12)
Grundprinzip: Endgültige Trennung der Anrechte mit Rechtskraft
Im Versorgungsausgleich gilt der Grundsatz der sofortigen und endgültigen Teilung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte mit Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
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Ermäßigte Besteuerung von Kapitalzahlungen bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds

Für Kapitalleistungen, die ein Arbeitnehmer aus den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse bezieht, kann er von der steuerlichen Vergünstigung der sogenannten Fünftelungsregelung (§ 34 Einkommensteuergesetz (EStG)) Gebrauch machen. Unklar war bislang, ob dies auch bei Einkünften aus Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung, die nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG zu versteuern sind, möglich ist.
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finanzen      

Zinsschmelze in 2015: Sofortmaßnahmen für den Jahresabschluss

In den Rubriken „aktuelles“ und „praxis“ haben wir über die dramatischen Auswirkungen der Zinsschmelze auf die Pensionsrückstellungen berichtet. Vielen Unternehmen drohen bereits im Jahresabschluss 2015 deutliche Zusatzbelastungen. Bilanzielle Sofortmaßnahmen können hier zumindest kurzfristig zu einer Entlastung führen.
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Gesellschafter-Geschäftsführer: Teilzeitarbeit neben der Pension steuerlich sanktioniert

Aus verschiedenen Motiven möchten Versorgungsberechtigte über die in ihrer Pensionszusage vorgesehene Altersgrenze hinaus weiter arbeiten. Häufig enthalten die Pensionszusagen hierfür eine Regelung, nach der die Altersleistung nur nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bezogen werden kann.
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Wie bekomme ich mein Geld von einer Gruppen-Unterstützungskasse zurück?

Wer als Arbeitgeber eine Unterstützungskasse mit der Durchführung seiner betrieblichen Altersversorgung beauftragt und diese finanziert, dürfte damit rechnen, dass er später sein Geld zurückbekommt, wenn es von der Kasse nicht (mehr) benötigt wird.
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ausland      

Informationen von unseren Partnern aus dem International Benefits Network (IBN)

„Obama Care“: Reform der Krankenversicherung in den USA mit dem „Patient Protection and Affordable Care Act“

Seit Jahren kennt man in den USA die Probleme mit dem Krankenversicherungsschutz, der üblicherweise eine freiwillige Sozialleistung größerer Arbeitgeber war.
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