ausgabe 03/2015







12.08.2015

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„Obama Care“: Reform der Krankenversicherung in den USA mit dem „Patient Protection and Affordable Care Act“

Seit Jahren kennt man in den USA die Probleme mit dem Krankenversicherungsschutz, der üblicherweise eine freiwillige Sozialleistung größerer Arbeitgeber war. Endete das Arbeitsverhältnis, endete nach einer Karenzzeit von maximal 18 Monaten (in der der Arbeitnehmer die Prämie selbst aufzubringen hat) auch der Krankenversicherungsschutz. Begann ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, war abhängig von der Firmengröße und der Durchführung des Krankenversicherungsschutzes zumeist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Kleinere Unternehmen gewährten häufig keinen Versicherungsschutz. Bis Anfang letzten Jahres waren ca. 50 Mio. US-Einwohner, die älter als 18 Jahre waren, ohne Krankenversicherungsschutz.

Abhilfe durch „Obama Care“
Hier soll der „Patient Protection and Affordable Care Act (PPACA)“ Abhilfe schaffen. Das auch als „Obama Care“ bezeichnete Gesetz wurde im März 2010 vom Kongress verabschiedet und zum 01.01.2014 vollständig umgesetzt. Es sieht die Schaffung von sogenannten „Health Insurance Exchanges“ vor. Diese Online-Marktplätze wurden in jedem Bundesstaat eingerichtet. Die darauf angebotenen Versicherungspläne müssen ein vorgeschriebenes Minimum an Leistungen umfassen, wie zum Beispiel stationäre Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie die Übernahme von Arzneimittelkosten. Potenzielle Versicherungsinteressenten, die 2015 weniger als 45.000 US-Dollar (Alleinstehend) beziehungsweise 94.000 US-Dollar (mit Familie) verdienen, profitieren von einer Steuergutschrift und einem niedrigeren Selbstbehalt. Die Prämienhöhe richtet sich nach Alter, Region, Anzahl der Angehörigen und dem Raucherstatus. Der Gesundheitszustand und/oder Vorerkrankungen sind kein Grund für Deckungsausschlüsse, Beitragszuschläge oder Ablehnungen. Über diese Versicherungsbörsen soll es einzelnen Bürgern, aber auch kleineren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ermöglicht werden, günstig und gegebenenfalls subventioniert Versicherungsschutz einzukaufen. 

Bußgelder bei fehlendem Krankenversicherungsschutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Seit dem Steuerjahr 2014 müssen amerikanische Steuerzahler nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Anderenfalls werden Bußgelder fällig. Sie steigen jährlich gestaffelt an und werden 2016 2,5 Prozent des Einkommens, das heißt mindestens 695 US-Dollar betragen. Neben diesem sogenannten „Individual Mandate“ gibt es zusätzlich ein „Employer Mandate“: Demnach fallen für Arbeitgeber Bußgelder in Höhe von rund 2.000 US-Dollar je Mitarbeiter an, wenn sie ihren Angestellten und deren Familienangehörigen keinen günstigen („affordable“) Krankenversicherungsschutz mindestens im vorgeschriebenen gesetzlichen Umfang gewähren. Als günstig wird ein Plan angesehen, bei dem die Kosten 9,5 Prozent des Einkommens nicht übersteigen. Dies betrifft 2015 Arbeitgeber mit 100 und mehr Vollzeitbeschäftigten, die 70 Prozent ihrer Mitarbeiter einen Krankenversicherungsschutz anbieten müssen. Ab 2016 gilt das „Employer Mandate“ dann auch für Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten, die Quote wird dann von 70 Prozent auf 95 Prozent erhöht.

Erfolg trotz heftigem Gegenwind
Das Gesetz stand jahrelang in der Kritik – insbesondere durch die Republikanische Partei, die dessen Verfassungsmäßigkeit vom obersten amerikanischen Gericht überprüfen ließ und Ende Juni dieses Jahres eine bittere Niederlage einstecken musste. Auch sind immer noch viele Fragen der praktischen Umsetzung offen. Dennoch sind die Erfolge unübersehbar: Bis Ende 2014 hatten sich 12 Mio. bislang unversicherte Bürger krankenversichert. Die Regierung hofft, dass dieser Trend anhält und sich die Zahl bis 2022 auf 26 Mio. erhöht.

Fazit:

Der PPACA war seit dem ersten Gesetzentwurf umstritten. Mit der Entscheidung des Supreme Courts zur Verfassungsmäßigkeit dürfte die politische Kontroverse in den Hintergrund treten und die Umsetzung weiter an Fahrt gewinnen. Im Ergebnis sind alle Arbeitgeber aufgerufen, ihren Mitarbeitern Krankenversicherungsschutz zu gewähren. Kleinere Unternehmen können diesen günstig über die „Health Insurance Exchanges“ abschließen. Dabei kann es durchaus zu einer Beitragsbeteiligung der Arbeitnehmer kommen.

Craig Hasday, President, Frenkel Benefits LLC, New York


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