Pro Jahr steht bei etwa 22.000 Mittelstandsunternehmen die Übergabe an einen Nachfolger an (ifm, Institut für Mittelstandsforschung in Bonn, Juli 2010). Die erfolgreiche Umsetzung einer solchen Unternehmensnachfolge hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) des Unternehmers, denn Pensionsverpflichtungen in beträchtlicher Höhe können Einfluss auf den Kaufpreis haben. Unter Umständen können sie den Verkauf eines Unternehmens sogar verhindern.
Die Übergabe von mittelständischen Unternehmen an einen Nachfolger kann dann erheblich gestört werden, wenn eine nicht ausreichend kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Unternehmer vorliegt. Dadurch erschwert sich nicht nur die Ermittlung eines realistischen Unternehmenswertes. Auch für die künftige Unternehmensfinanzierung ist es besonders wichtig zu erfahren, welche aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen aus der bAV auf den Unternehmensnachfolger zukommen.
Eine nicht ausreichend finanzierte bAV ist eine Problematik, die oft über viele Jahrzehnte entstanden ist. In dieser Zeit wurden verbindliche Zusagen an den Geschäftsführer gemacht, deren Ausgestaltung und Finanzierung aber nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen standhält. Damit die bAV also nicht zum Stolperstein bei der Übergabe eines Unternehmens wird, sollte eine frühzeitige und sorgfältige Analyse der bAV durch Spezialisten erfolgen. Denn wenn Deckungslücken erst zum Zeitpunkt der Nachfolgeregelung erkannt werden, ist es oft zu spät, um noch vernünftig zu reagieren. Nicht selten führen so ungenügend gedeckte Verpflichtungen aus der bAV zum Rücktritt vom Unternehmenskauf oder sind der Grund für langwierige Verhandlungen oder spätere rechtliche Auseinandersetzungen.
Es gibt jedoch Wege, wie sich Deckungslücken schließen beziehungsweise sinnvoll ausfinanzieren lassen. Die naheliegendste Möglichkeit ist die – gegebenenfalls auch nachträgliche – Erhöhung der Deckungsmittel, zum Beispiel der Rückdeckungsversicherung. Pensionszusagen können aber auch mit Kapitalanlageprodukten abgesichert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Pensionszusagen nicht leistungs-, sondern beitragsorientiert abzugeben, was eine sehr viel engere Verzahnung von Verpflichtung und Deckungsmitteln zur Folge hat. Ist damit zu rechnen, dass ein späterer Nachfolger Pensionsverpflichtungen gar nicht übernehmen will, kann die Auslagerung in ein externes Versorgungswerk, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse, sinnvoll sein.
Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer (Sprecher) der Longial |