Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die aktuelle Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche Altersversorgung im Blick“ mit den neuesten Entwicklungen der bAV.
Ganz aktuell hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung zu den Auswirkungen der in 2003 vorgenommenen außerordentlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf Versorgungszusagen aufgegeben.
Außerdem hat der Deutsche Bundestag dem „Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz“ zugestimmt: Nun dürfen auch Pensionsfonds Kapitalleistungen erbringen.
Das BAG bestätigt mit seiner Einzelfallentscheidung zur Anpassung von Anwartschaften zugleich seine ständige Rechtsprechung zur Anpassung von laufenden Leistungen. Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers bleibt dabei weiterhin entscheidend.
Auch aus Arbeitgebersicht erfreulich, hat das BAG zwei vielleicht sogar überraschende Urteile zu den Wartezeiten und den anrechenbaren Dienstjahren in der bAV gefällt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) sah die Körperschaftsteuerbefreiung in Gefahr, wenn bei der Übertragung von Unterstützungskassenvermögen auf einen anderen Rechtsträger nicht darauf geachtet wird, dass die Zweckbindung bestehen bleibt und bestimmte Verfahrensschritte und Formalien nicht eingehalten werden.
Wenn Sie Näheres erfahren wollen über diese aktuellen Entwicklungen und worauf Sie in Zukunft verstärkt achten müssen, dann lesen Sie weiter. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Sollten Sie außerdem zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
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