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§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB: „Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen“. Schon aus der Formulierung im Gesetz lässt sich schließen, dass ein Unterschied zwischen „Rückstellung“…

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Nachdem der BGH erstmals am 15.7.2020 – XII ZB 363/19 in diesem Fall entschieden hatte, erfolgt im aktuellen Beschluss eine Konkretisierung bei der Bewertung des in Unternehmerschaft erworbenen Anteils sowie eine Klarstellung hinsichtlich des Umfangs des Insolvenzschutzes bei verpfändeten…

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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit dem Schreiben vom 18.03.2022 (IV C 5 -S 2333/19/10008 :026) sein älteres Schreiben vom 12.08.2021 zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung aktualisiert.

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Entsprechend des neuen Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber alle wesentlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses fristgerecht an die Arbeitnehmer aushändigen. Seit dem 1. August 2022 kann pro Verstoß ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.

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Wie schon mehrfach berichtet, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im April vergangenen Jahres einen Rechnungslegungshinweis (RH) zur handelsrechtlichen Bewertung rückgedeckter Direktzusagen veröffentlicht.

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Mario Oberle trat zum 1. Juli 2022 in die Geschäftsführung des ERGO Pensionsberaters Longial GmbH ein. Bis zum 30. September 2022 wird das Unternehmen zunächst von der Dreierspitze Ulrike Taube, Michael Hoppstädter und Mario Oberle geleitet. Michael Hoppstädter wird sich ab 1. Oktober 2022 einer…

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Auf Anfrage des GDV hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Frage der Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherungen zur Absicherung von Unterstützungskassenverpflichtungen positiv geäußert (Schreiben des BMF vom 31.08.2022 (IV C 6 - S 2144-c/19/10002 :004).

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Bei der Bewertung verschiedener Pensionszusagen mit unterschiedlichen Pensionsaltern ist nicht zwingend ein einheitliches Finanzierungsendalter zu berücksichtigen. Dieser Meinung des BFH hat sich die Finanzverwaltung nunmehr angeschlossen (BMF-Schreiben vom 02.05.2022, IV C 6 -S 2176/20/10005 :001).

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