In Zukunft sollen Arbeitnehmer mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages automatisch an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) teilnehmen können. Doch für die Unternehmen sind noch viele offene Fragen zu klären, meint Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, in einem…
Unter fünf unterschiedlichen Durchführungswegen können Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung wählen – doch nicht jeder dieser Wege führt am Ende auch zu einer passgenauen Betriebsrente.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.03.2016 der Neuregelung der Körperschaftssteuer-Richtlinien (KStR) zugestimmt. Diese beinhalten auch einige Änderungen im Bereich der bAV, im Wesentlichen im Durchführungsweg „Unterstützungskasse“:
Rentner, die vorzeitige Altersleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, unterliegen sogenannten Hinzuverdienstgrenzen (§ 34 Sozialgesetzbuch (SGB) VI).
Am 30.12.2015 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses setzt die EU-Mobilitätsrichtlinie mit Wirkung zum 01.01.2018 in nationales Recht um.
Befragt wurden die Teilnehmer der 17. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ vom 5. bis 7. April 2016. Die Ergebnisse zeigen: Es gibt noch viel zu tun.