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Mehr als 3 Jahre nachdem das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten ist und gut eineinhalb Jahre nach der ersten Ankündigung ist es nun gelungen, ein erstes Sozialpartnermodell zu verabschieden.

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Eine bAV ist eine schöne Sache und hilft, entspannter auf den Ruhestand zu blicken. Kann man diese wirklich vergessen? – Oh ja, es kommt immer wieder vor, dass insbesondere kleine Rentenanwartschaften in Vergessenheit geraten.

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Leistungen der bAV unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Gilt dies auch für Todesfallleistungen, die aus einer Direktversicherung als Einmalkapital an einen hinterbliebenen Ehepartner gezahlt werden? Nach Ansicht des BSG kommt es auf die Gestaltung des…

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Höhere Einkommen führen zu einem höheren Steuersatz bei der Einkommensteuer. Durch die Fünftelungs-Regelung wird für außerordentliche Einkünfte eine Milderung dieser Steuerprogression gewährt. Mit der Frage, welche Einkünfte als außerordentliche Einkünfte gelten, hat sich der BFH befasst.

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Werden Rentenbezugsmitteilungen seitens eines externen Dienstleisters verspätet oder gar nicht übermittelt, kann es zur Festsetzung eines Verspätungsgeldes gegen den Auftraggeber kommen. Dies war bei dem vom Bundesfinanzhof (BFH) zu beurteilenden Sachverhalt der Fall.

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Wechselt der Versorgungsberechtigte einer bAV während seiner Anwartschaft seinen Status (vom Arbeitnehmer zum Unternehmer oder zurück), so ist das im Versorgungsausgleich relevant. Der BGH hat entschieden, dass Rentenzusagen für einen arbeitsrechtlich beherrschenden GGF auf Rentenbasis geteilt…

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Die Haftung für Leistungen aus einer bAV ist für den Erwerber eines insolventen Betriebs ebenso relevant wie für die betroffenen Arbeitnehmer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben sich mit dem Thema beschäftigt.

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Die Erfolgsaussichten für eine nachträgliche Änderung der Anpassungsregelung einer Versorgungszusage sind relativ gering. Das BAG entschied, dass die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen, die zu erhöhten Rückstellungen führen, nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen rechtfertigt.

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