Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Vorstände von Aktiengesellschaften, die Anteile an ihrer Firma haben, können sich nicht auf den gesetzlichen Insolvenzschutz verlassen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit im Insolvenzfall die für die Versorgung gebildeten Mittel nicht…
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