Das Urteil räumt dem Insolvenzverwalter, der an die Stelle eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) einer GmbH getreten ist, der wiederum privatinsolvent ist, einen Anspruch gegen die GmbH ein, den bestehenden Direktversicherungsvertrag zwischen GmbH und Versicherer zu Lasten des GGF zu kündigen.
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