STANDPUNKT
HGB-Rechnungszins: Keine Änderung des Bilanzrechts in 2015?
Michael Hoppstädter, Leiter Consulting der Longial GmbH, zu den aktuellen Entwicklungen beim HGB-Rechnungszins und der Anpassung des Bilanzrechts:
Nun scheint es wohl endgültig entschieden – eine Änderung zum Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach HGB wird allem Anschein nach nicht mehr in 2015 entschieden (Keine Änderung 2015?! (II) | Leiter-bAV), sondern, wenn überhaupt, erst in 2016 in Angriff genommen werden.
Der Zeitplan für eine Änderung noch in 2015 wäre ohnehin „stramm“ gewesen, der Bundesrat tagt am 18. Dezember das letzte Mal in diesem Jahr.
Was ist von den angeführten Argumenten seitens der Politik zu halten, beispielsweise, dass sich „stille Lasten“ bei einer Änderung des Durchschnittsbetrachtungszeitraumes in den Bilanzen der deutschen Unternehmen häufen sollen. Haben wir das nicht ohnehin? Denn aktuell ist doch auch ein Zins um 4 Prozent weit weg von realistischen Marktzinsszenarien - oder? Ein weiteres Argument lautet: Die Änderung des Rechnungszinses verschiebt den Aufbau der Pensionsrückstellungen nur weiter in die Zukunft. Das ist durchaus richtig, wenn man davon ausgeht, dass das aktuelle Marktzinsumfeld langfristig das realistische Zinsumfeld darstellt. Und es wird von aktuell „guten Zeiten“ gesprochen, in denen Lasten in die Zukunft verschoben werden – die guten Zeiten liegen aber im Auge des Betrachters. Trotz starker wirtschaftlicher Lage, sinkender Arbeitslosigkeit, stärkerer Kaufkraft, geringer Ölpreise usw. gibt es sicher einige Unternehmen, insbesondere in dem für Deutschland so typischen und wichtigen Mittelstand, die schwer an den Pensionslasten tragen! Denen würde die Änderung in der Berechnung des Rechnungszinssatzes sehr helfen, die Lasten zu tragen, die sich aus dem sinkenden Zins gerade in den Jahren 2015 – 2017 ergeben. Und das kann für die betroffenen Unternehmen teilweise existenzielle Ausmaße annehmen.
Nun denn, es scheint entschieden. Ein Hoffnungsschimmer ist an der Stelle vielleicht noch die Anmerkung von Heribert Hirte, CDU MdB, dass ja auch im Januar noch eine rückwirkende Entscheidung getroffen werden könnte. Warten wir es ab.
Umso mehr gilt es genauer auf die Pensionsverpflichtungen zu schauen und gegebenenfalls an den Stellschrauben „zu drehen“, an denen es auch ohne Anpassung durch den Gesetzgeber möglich ist.
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