STANDPUNKT

Opting-Out in der bAV: der Königsweg in die betriebliche Altersversorgung?

Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial GmbH, zur Diskussion über das neue arbeitsrechtliche Modell:

Die Regierung hat das neue Rentenpaket verabschiedet. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der bAV, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sucht man allerdings vergebens. Insbesondere fehlt bisher eine Aussage seitens der GroKo, ob und wie man Opting-Out-bAV-Modelle als Impuls zur Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung fördern möchte.


Die Diskussion über diese verbindliche Festlegung zur Entgeltumwandlung im Arbeitsvertrag mit individueller Abwahlmöglichkeit ist jedoch schon in vollem Gange. Einerseits ist der Tenor seitens der Unternehmen gegenüber einer verpflichtenden, durch die Arbeitnehmer finanzierten, betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich positiv. Das hat bereits 2012 eine von der Longial dazu durchgeführte TED-Umfrage ergeben. Andererseits bleiben zahlreiche offene Fragen, die teilweise im bestehenden gesetzlichen Rahmen gelöst werden könnten, aber zu einem anderen Teil auch neue Rahmenbedingungen erfordern. Unstrittig ist z.B. die Feststellung, dass die Beschäftigten umfangreich über die Bedingungen rund um das Opting-Out informiert werden müssen. Doch muss und kann dies der Unternehmer leisten? Ebenso wichtig die Frage nach den Konsequenzen für Mitarbeiter, die sich gegen die automatische Entgeltumwandlung entscheiden. Welche Folgen hat z.B. ein verspäteter Widerspruch? Was gilt für bestehende Arbeitsverhältnisse oder für Versorgungsverträge von früheren Arbeitgebern? Und welche  Regelung soll für Beschäftigte mit befristeten Verträgen gefunden werden, die voraussichtlich keine signifikanten Anwartschaften aufbauen werden?

Die Liste ließe sich fortsetzen. Gleichzeitig bleibt es eine Tatsache, dass gerade bei kleinen Unternehmen ein großer Nachholbedarf bei der bAV herrscht. Dies bestätigen auch die aktuellen Ergebnisse der im Auftrag der Bundesregierung erstellten Machbarkeitsstudie BAV in KMUs. Opting-Out ist auch für den Mittelstand ein durchaus gangbarer Weg in die bAV, der die Arbeitgeber nicht zwingend belasten muss. Die Umsetzung muss allerdings arbeitsrechtlich intensiv begleitet werden. Gegenüber den Arbeitnehmern ist dabei eine offene Informationspolitik entscheidend. Und um den Beschäftigten auch nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages noch Zeit für einen Widerspruch zu geben, wäre ein angemessener Zeitraum, wie etwa die Probezeit, sinnvoll. Insbesondere die Zielgruppe der jungen Berufseinsteiger könnte mit der Opting-Out-bAV-Methode für einen Vorsorgevertrag gewonnen werden. Ihre Ansprüche wandeln sich jedoch im Laufe ihres Arbeitnehmerlebens, wenn beispielweise aus einem Single ein Elternteil wird. Entsprechend variabel  müssen Anpassungen der bAV im Laufe des Arbeitslebens möglich sein. Generell ist daher eine große Flexibilität bei Ausgestaltung der Verträge empfehlenswert.

Fazit:

Opting-Out-Modelle können den Weg der Entgeltumwandlung in die Betriebe ebnen. Entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung sind dabei Flexibilität sowie zuverlässige Beratung und Begleitung. Gesetzliche Regelungen sind nötig, sollten sich aber auf ein Mindestmaß beschränken und nicht dazu führen, dass überzogene Anforderungen an die Arbeitgeber oder Produktanbieter gestellt werden.