Zum 1.1.2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) einen deutlichen Sprung nach oben machen und auf 96.600 Euro jährlich beziehungsweise 8.050 Euro monatlich steigen. Dabei wird die bisherige Trennung zwischen Ost und West entfallen; erstmalig werden…